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BVerwG, 09.11.1984 - 8 B 91.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ausdrückliche Erwähnung eines Schriftsatzes in den Urteilsgründen - Voraussetzungen für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.03.1984 - 24 B 83 A.2199
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 B 91.84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81
Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 B 91.84
Der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage, unter welchen Voraussetzungen nach Umfang und Gewicht dem Vorliegen von Bestätigungsmerkmalen Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum i.S. des § 6 BVFG zukommt (Beschwerdebegründung S. 3 f.), läßt sich in dieser Form über die im Urteil des Senats vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 42 S. 1 [4]) enthaltenen Ausführungen hinaus nicht in einer für eine allgemeine Bedeutung vorausgesetzten, die Revisionszulassung rechtfertigenden aktuell verallgemeinerungsfähigen Weise beantworten (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 1984 - BVerwG 8 B 104.84 -). - BVerwG, 12.10.1984 - 8 B 104.84
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 B 91.84
Der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage, unter welchen Voraussetzungen nach Umfang und Gewicht dem Vorliegen von Bestätigungsmerkmalen Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum i.S. des § 6 BVFG zukommt (Beschwerdebegründung S. 3 f.), läßt sich in dieser Form über die im Urteil des Senats vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 42 S. 1 [4]) enthaltenen Ausführungen hinaus nicht in einer für eine allgemeine Bedeutung vorausgesetzten, die Revisionszulassung rechtfertigenden aktuell verallgemeinerungsfähigen Weise beantworten (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 1984 - BVerwG 8 B 104.84 -).
- BVerwG, 03.12.1984 - 8 B 149.84
Beweiskraft eines auf der Abschrift einer Personenstandsurkunde enthaltenen …
Die von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen, ob der Kläger und sein Vater deutsche Staatsangehörige waren bzw. sind und ob das Berufungsgericht die ihm obliegende Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) hinsichtlich der Frage der Staats- bzw. Volkszugehörigkeit des Vaters des Klägers verletzt hat (Beschwerdeschrift S. 1 Ziff. 1 und 2), haben jedoch nicht die ihr vom Kläger beigelegte grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht in einer für die Revisionszulassung vorausgesetzten aktuell verallgemeinerungsfähigen Weise über den Einzelfall hinausgreifen (vgl. etwa Beschluß vom 9. November 1984 - BVerwG 8 B 91.84 - amtl. Umdruck S. 3, st. Rspr.).